icon youtube icon instagramicon fbicon tw

Selbsthilfe-Förderung

 leichte sprache klein Leichte Sprache hier klicken! 

Wir stehen als Ansprechpartner für Fragestellungen bezüglich Fördermöglichkeiten bereit. Die gesetzliche Regelung der Selbsthilfeförderung ist wie folgt: Seit dem 01. Januar 2008 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem jährlich festgelegten Betrag fördern. Das gibt der Paragraf 20 h des Sozialgesetzbuches (SGB) V vor.

Der Gesetzgeber hat zwei einzelne Fördersäulen beschlossen:

  • kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung, die sogenannte Pauschalförderung und die
  • krankenkassenindividuelle Selbsthilfeförderung, die sogenannte Projektförderung

Ab 2020 wird die anteilige Aufteilung der Fördermittel, die bisher zu jeweils 50 Prozent der Pauschal- und der Projektförderung zugeordnet wurden, durch den Beschluss des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) neu geregelt. Bei der zukünftigen Anteilsverteilung der GKV-Selbsthilfeförderung werden mindestens 70 Prozent der gesetzlich vorgesehenen Fördermittel in die Pauschalförderung und maximal 30 Prozent in die krankenkassenindividuelle Projektförderung fließen. Das Sozialgesetzbuch (§ 20h SGB V) und der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ wurden entsprechend angepasst. 

Die aktuelle Fassung des Leitfadens (ab dem 1. Januar 2023) finden Sie unter folgendem Link:

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20 SGB V in Rheinland-Pfalz (Stand: 27.10.2022) finden Sie unter folgendem Link:

Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster


Pauschalförderung:

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterstützt auf Basis eines gemeinsamen Fonds, in den alle gesetzlichen Krankenkassen einen festgelegten Beitrag einzahlen, Selbsthilfeeinrichtungen im Rahmen der sogenannten Pauschalförderung. Die Gelder können die Selbsthilfeeinrichtungen für verschiedene Vorhaben verwenden. Der "GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe in Rheinland-Pfalz" gehören AOK, IKK, BKK, SVLFG , vdek und die Knappschaft an.

Federführer seit 2012 ist die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse. Kontakt:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz
c/o AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Referat Gesundheitsförderung
Gisela Stichler
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg
Tel.: 0261-3904-240
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung leistet einen Beitrag zur Finanzierung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben. Neben diesen werden auch regelmäßig wiederkehrende Aktivitäten bezuschusst. Durch die kassenartenübergreifende Pauschalförderung erfolgt eine Bezuschussung für (siehe Leitfaden A.8.2):

  • Miet- und Nebenkosten (mit Ausnahme anteiliger Raum- und Mietkosten von Privaträumen)
  • Büroausstattung/-sachkosten
  • Regelmäßige Ausgaben für Internetauftritte
  • Regelmäßig erscheinende Medien (z. B. Mitgliederzeitschriften, Newsletter) einschließlich deren Verteilung
  • Regelmäßige Schulungen oder Fortbildungen, die auf die Befähigung zur eigenen Organisations- und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen, einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Tagungs-, Kongress- und Messebesuche
  • Reisekosten im Rahmen regionaler Vergabesitzungen
  • Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote (z.B. Angehörigentreffen), die einen engen Bezug zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der Selbsthilfegruppe oder Selbsthilfeorganisation haben
  • Personalausgaben (Anträge, die ausschließlich auf Personalstellenförderung lauten, können nicht berücksichtigt werden.

Projektförderung:

Die krankenkassenindividuelle Projektförderung muss bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden. Die Projektförderung unterstützt einzelne, zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die zielorientiert ausgerichtet sind. Diese sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sein. Projekte können auch mehrjährig bzw. überjährig laufen. Nachweislich für das Projekt anfallende Personal- und Sachausgaben sind förderfährig.

Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Antragsformulare für örtliche/regionale Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene.

Merkblätter Pauschalförderung

Die Merkblätter 2024 zur Pauschalförderung:

Nr.1   Antragstellung, Mittelverwendung und Nachweis  Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster 

Nr.2   Mietkosten und Nebenkosten Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.3a Büromaterial und Büroanschaffungen (nur Gruppen) Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.3b Büromaterial und Büroanschaffungen (nur Landesorganisationen) Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.4   Öffentlichkeitsarbeit (nur Gruppen) Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.5   Telefon und Internet (nur Gruppen) Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.6   Vortragsveranstaltungen/Selbsthilfetage (nur Gruppen) Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.7   Überregionale Gremien, Delegiertenversammlungen Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.8 Tagungs-, Kongress- und Messebesuche  Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.9   Fahrt- und Reisekosten (nur Gruppen) Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.10 Nicht förderfähige Ausgaben Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.11 IT- und EDV Bedarf Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.12 Steuer- und Rechtsberatung Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.13 Versicherung Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.14 Supervision Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.15 Schulungen Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.16 Regelmäßige Maßnahmen Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

leichte sprache klein  Hier sind die Texte in Leichter Sprache:

Förderung von Selbsthilfe-Gruppen durch die Kranken-Kassen in Rheinland-Pfalz Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.1   Antrag-Stellung, Mittel-Verwendung und Nachweis Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster 

Nr.2   Miete Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.3a Ausgaben für die Büro-Arbeit (Gruppen) Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.3b  Ausgaben für die Büro-Arbeit  Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.4   Öffentlichkeits-Arbeit (Gruppen) Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.5   Telefon und Internet (Gruppen) Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.6   Veranstaltung, Selbsthilfe-Tage (Gruppen) Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.7   Gremien, Delegierten-Versammlungen Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.8   Besuch von Tagungen und Kongressen Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.9   Fahrt-Kosten für Gruppen-Belange (Gruppen) Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nr.10 Nicht förderfähige Ausgaben Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Pauschalförderung für örtliche/regionale Selbsthilfegruppen

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen! 

Vollantrag für örtliche/regionale Selbsthilfegruppen:

Download als PDF hier! Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Anlage 3a:

Download als Excel Datei hier! Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Anlage 3b:

Download als Excel Datei hier! Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Anlage 3c:

Download als Excel Datei hier! Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

 

Vereinfachter Antrag für örtliche/regionale Selbsthilfegruppen:

Download als PDF hier! Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

 

Antrag auf Gruppengründung:

Download als PDF hier! Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

  • 1
  • 2

Kontakt

LAG Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Rheinland-Pfalz e.V.

Umbach 4

55116 Mainz

Telefon 06131-79604-00

E-Mail: info@lag-sb-rlp.de

Anfahrt

anfahrtAnfahrt