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Selbsthilfe-Förderung

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Wir stehen als Ansprechpartner für Fragestellungen bezüglich Fördermöglichkeiten bereit. Die gesetzliche Regelung der Selbsthilfeförderung ist wie folgt: Seit dem 01. Januar 2008 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem jährlich festgelegten Betrag fördern. Das gibt der Paragraf 20 h des Sozialgesetzbuches (SGB) V vor.

Der Gesetzgeber hat zwei einzelne Fördersäulen beschlossen:

  • kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung, die sogenannte Pauschalförderung und die
  • krankenkassenindividuelle Selbsthilfeförderung, die sogenannte Projektförderung

Ab 2020 wird die anteilige Aufteilung der Fördermittel, die bisher zu jeweils 50 Prozent der Pauschal- und der Projektförderung zugeordnet wurden, durch den Beschluss des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) neu geregelt. Bei der zukünftigen Anteilsverteilung der GKV-Selbsthilfeförderung werden mindestens 70 Prozent der gesetzlich vorgesehenen Fördermittel in die Pauschalförderung und maximal 30 Prozent in die krankenkassenindividuelle Projektförderung fließen. Das Sozialgesetzbuch (§ 20h SGB V) und der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ wurden entsprechend angepasst. 

Die aktuelle Fassung des Leitfadens (ab dem 1. Januar 2023) finden Sie unter folgendem Link:

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20 SGB V in Rheinland-Pfalz (Stand: 27.10.2022) finden Sie unter folgendem Link:

Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln Der Link öffnet sich in einem neuen Fenster


Pauschalförderung:

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterstützt auf Basis eines gemeinsamen Fonds, in den alle gesetzlichen Krankenkassen einen festgelegten Beitrag einzahlen, Selbsthilfeeinrichtungen im Rahmen der sogenannten Pauschalförderung. Die Gelder können die Selbsthilfeeinrichtungen für verschiedene Vorhaben verwenden. Der "GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe in Rheinland-Pfalz" gehören AOK, IKK, BKK, SVLFG , vdek und die Knappschaft an.

Federführer seit 2012 ist die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse. Kontakt:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz
c/o AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Referat Gesundheitsförderung
Gisela Stichler
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg
Tel.: 0261-3904-240
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung leistet einen Beitrag zur Finanzierung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben. Neben diesen werden auch regelmäßig wiederkehrende Aktivitäten bezuschusst. Durch die kassenartenübergreifende Pauschalförderung erfolgt eine Bezuschussung für (siehe Leitfaden A.8.2):

  • Miet- und Nebenkosten (mit Ausnahme anteiliger Raum- und Mietkosten von Privaträumen)
  • Büroausstattung/-sachkosten
  • Regelmäßige Ausgaben für Internetauftritte
  • Regelmäßig erscheinende Medien (z. B. Mitgliederzeitschriften, Newsletter) einschließlich deren Verteilung
  • Regelmäßige Schulungen oder Fortbildungen, die auf die Befähigung zur eigenen Organisations- und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen, einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Tagungs-, Kongress- und Messebesuche
  • Reisekosten im Rahmen regionaler Vergabesitzungen
  • Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote (z.B. Angehörigentreffen), die einen engen Bezug zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der Selbsthilfegruppe oder Selbsthilfeorganisation haben
  • Personalausgaben (Anträge, die ausschließlich auf Personalstellenförderung lauten, können nicht berücksichtigt werden.

Projektförderung:

Die krankenkassenindividuelle Projektförderung muss bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden. Die Projektförderung unterstützt einzelne, zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die zielorientiert ausgerichtet sind. Diese sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sein. Projekte können auch mehrjährig bzw. überjährig laufen. Nachweislich für das Projekt anfallende Personal- und Sachausgaben sind förderfährig.

Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Antragsformulare für örtliche/regionale Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene.

Kontakt

LAG Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Rheinland-Pfalz e.V.

Umbach 4

55116 Mainz

Telefon 06131-79604-00

E-Mail: info@lag-sb-rlp.de

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